Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen der Amity UG („Hersteller“) finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im B2C (Unternehmer zu Verbraucher) Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Verbraucher ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft mit uns zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Die Kunden versichern ausdrücklich, dass es sich bei diesen nicht um Unternehmen (u.a. etwa Vereine) handelt, sondern um Trainer, Betreuer oder sonstige Privatpersonen als private Einzelpersonen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden bis zum ausdrücklichen Widerruf auch Grundlage für spätere Verträge. Andere Bedingungen, insbesondere widersprechende Bedingungen des Auftraggebers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Ergänzungen, Änderungen, Nebenabsprachen oder abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns akzeptiert werden.

 

2. Angebote und Auftragsbestätigungen
2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Hersteller dieses innerhalb von 3 Wochen annehmen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt werden oder wenn sie kurzfristig nach Auftragseingang ausgeführt werden, bzw. der Zugang zu den Diensten der App ermöglicht wird. Dann ist der Zugang zur App, die Bestätigung oder die Rechnung als Annahme des Auftrages zu verstehen. Eine Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner unmittelbar nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
2.3 Die Angebote des Herstellers sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart, freibleibend.
2.4 Wir dürfen bei einer dauerhaften Bereitstellung des digitalen Produkts notwendige und dem Verbraucher zumutbare Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsgemäßheit nach § 327e Abs. 2 und 3 BGB und § 327 f BGB erforderliche Maß hinausgehen nur zur Anpassung des digitalen Produkts an eine neue technische Umgebung, erhöhte Nutzerzahlen oder aus sicherheitstechnischen, betriebstechnischen oder rechtlichen Gründen vornehmen, sofern dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen und wir den Verbraucher klar und verständlich über die Änderung informieren.
2.5 Eine Änderung des digitalen Produkts, welche die Zugriffsmöglichkeit des Verbrauchers auf das digitale Produkt oder welche die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Verbraucher erheblich beeinträchtigt, dürfen wir nur vornehmen, wenn wir den Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers (z.B. E-Mail) informieren.
2.6 Im Vorfeld des Vertragsschlusses benannte Merkmale des digitalen Produkts gehören nicht automatisch zu der vereinbarten Beschaffenheit nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 1a BGB, zu dem vereinbarten Zubehör, Anleitungen und Kundendienst nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB oder zu den zu den vereinbarten Aktualisierungen nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, sondern nur dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt werden.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Für die Nutzungsmöglichkeit der App wird pro Lizenz monatlich ein bestimmter Betrag fällig. Es gelten die in den Angeboten und etwaigen Auftragsbestätigungen von uns wiedergegebenen Preise.
3.2 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
3.3 Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht, oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden.

 

4. Widerrufsbelehrung
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Amity UG, Otto- Hahn-Str. 22, 48691 Vreden, Deutschland, Tel. : (+49) 2564 8170154, E-Mail info@amity-services.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) –
An Amity UG,
Amity UG, Otto- Hahn-Str. 22, 48691 Vreden, Deutschland
E-Mail: info@amity-services.de
„Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am (*)/erhalten am (*) :
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:

(*) Unzutreffendes streichen“

5. Beschränkungen des Nutzungsrechts, Übernutzung
5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware über die vertragsgemäße Nutzung hinaus zu bearbeiten und/oder zu vervielfältigen.
5.2 Auch einzelne Komponenten der Software dürfen nicht zu anderen, als den vom Hersteller ausgewiesenen Zwecken, eingesetzt werden.
5.3 Dem Kunden ist es auch untersagt, die Vertragssoftware zu analysieren, zu reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern. Die Rückübersetzung in andere Codeformen („Dekompilierung“) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Vertragssoftware („Reverse-Engineering“) ist dem Kunden nicht gestattet.
5.4 Dem Kunden ist es untersagt, die in der Vertragssoftware sowie in dem etwaigen Benutzerhandbuch bzw. der sonstigen Dokumentation enthaltenen Eigentums- und Urheberrechtshinweise, Seriennummern, Versionsnummern, Aufkleber, Etiketten oder Marken des Herstellers oder anderen Herstellern zu entfernen, zu verändern, oder unleserlich zu machen.
5.5 Die (u.a. gewerbliche) Weitervermietung ist generell untersagt.
5.6 Der Kunde ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software iS des § 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als dass das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er dem Hersteller den Fehler zu beseitigen. Dem Kunden stehen an den Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu.
5.7 Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist nicht gestattet.
5.8 Die Software und die Dokumentationen darf keinem Dritten zugänglich gemacht oder für Zwecke Dritter genutzt werden. Dritten darf kein Einblick in etwaige Unterlagen gegeben werden.
5.9 Der Quellcode (Source Code) einer Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände.
5.10 Bei jedem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 20.000,00 verwirkt. Der Hersteller behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor.
5.11 Bis zur Zahlung der gesamten Vergütung aus dem Vertragsverhältnis erfolgt die Übertragung der Nutzungsrechte an den Vertragsgegenständen lediglich aufschiebend bedingt. Bis dahin ist die Nutzung des Kunden schuldrechtlich vereinbart. Die Nutzungsgestattung endet, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Rückstand gerät.
5.12 Die kommerzielle Nutzung der Vertragssoftware für Dritte im Wege des sogenannten „Application Service Providing (ASP)“ oder des „Software as a Service (SaaS)“ ist nicht gestattet. Ferner ist jede Nutzung der Vertragssoftware über das vertraglich festgelegte Maß hinaus, z. B. bei grundsätzlich nicht genehmigter gleichzeitiger Mehrfachnutzung durch mehrere Anwender, eine vertragswidrige Nutzung. Für den Zeitraum der nicht vereinbarten Übernutzung verpflichtet sich der Kunde, die Miete für die Vertragssoftware auf Grundlage des tatsächlichen Nutzungsumfangs gemäß der Preisliste des Herstellers nach entsprechender Rechnungsstellung unverzüglich nachzuzahlen. Verschweigt der Kunde die Übernutzung und stellte der Hersteller diese anderweitig fest, hat der Kunde für die unberechtigte Übernutzung pauschalierten Schadensersatz in Höhe der dreifachen Miete, die für eine berechtigte Nutzung der Vertragssoftware entsprechend der Preisliste des Herstellers fällig gewesen wäre, an den Hersteller zu zahlen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Hersteller nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.13 Überlässt der Hersteller dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes (z.B. Update, Upgrade), die früher überlassene Vertragsgegenstände (“Altsoftware”) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Stellt der Hersteller eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Kunden nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen des Herstellers, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt. Der Hersteller räumt dem Kunden jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der Vertragsgegenstände nebeneinander genutzt werden dürfen.

 

 

6. Weiterveräußerung und Weitervermietung
Der Kunde darf die Vertragsgegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns einem Dritten nicht überlassen.

 

7. Verwendung von Softwareschutzmechanismen, Internetverbindung
7.1 Der Hersteller liefert die Vertragssoftware mit einem technischen Schutzmechanismus in Form einer elektronischen Lizenzierung aus. Hierfür ist es erforderlich, dass der Kunde eine Internetverbindung zu der Vertragssoftware herstellt. Andernfalls kann die Vertragssoftware nicht genutzt werden.
7.2 Die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen verletzt die Rechte des Herstellers und ist zudem unter Umständen strafbar. Insbesondere die Entfernung und/oder Umgehung der Softwareschutz-Programmroutine ist unzulässig.

 

8. Datenschutz, Vertraulichkeit und Auftragsverarbeitung
8.1 Der Hersteller hat einen Verantwortlichen für Datenschutz benannt. Die Kontaktinformationen des Verantwortlichen sind auf der Homepage des Herstellers zu finden.
8.2 Der Hersteller hält nur personenbezogene Daten des Kunden vor, die er unbedingt zur Fehleranalyse und zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung benötigt.
8.3 Daten die dem Hersteller zur Datensicherung überlassen werden, werden nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter geschützt und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses ordnungsgemäß gelöscht.
8.4 Die Vertragspartner, Hersteller und Kunden verpflichten sich auf Gegenseitigkeit, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Vertragspartners vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages unbefristet bestehen.

 

9. Mitwirkungs- und Obhutspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde ist grundsätzlich einverstanden, dass personenbezogene Daten von ihm und seiner Mannschaft, sofern diese für die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung notwendig sind, in den Systemen des Herstellers gespeichert und zu eben diesem Zweck verwendet werden.
9.2 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter des Herstellers bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.
9.3 Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
9.4 Bei Installation der Software durch den Kunden, beachtet er die von dem Hersteller für die Installation und den Betrieb der Software etwaig gegebenen Hinweise.
9.5 Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf der Hersteller davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen er in Berührung kommen kann, gesichert sind.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Herstellers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
9.7 Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
9.8 Der Kunde ist vor Inbetriebnahme der Vertragssoftware dazu angehalten, alle Funktionen der Vertragssoftware unter der kundenseitigen Hard- und Software-Umgebung zu testen und die etwaig überlassene Dokumentation zu überprüfen. Werden vom Kunden Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich dem Hersteller mitzuteilen. Der Kunde wird hierbei alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an den Hersteller weiterleiten.
9.9 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Vertragssoftware sowie die Benutzerhandbücher bzw. sonstige Dokumentationen durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
9.10 Der Kunde wird dem Hersteller auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich Auskunft darüber erteilen, ob die Vertragssoftware vom Kunden vertragsgemäß genutzt wird, insbesondere ob der Kunde den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang sowie die Nutzungsbedingungen einhält.
9.11 Der Kunde ist verpflichtet, beim Gebrauch der Vertragssoftware auftretende Fehler dem Hersteller unverzüglich in Textform mitzuteilen und dabei auch anzugeben und zu beschreiben, wie sich der Mangel jeweils äußert, was seine Auswirkungen sind und unter welchen Umständen er auftritt.

 

10. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
10.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend „Mängel“) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht etwas anderes bestimmt ist.
10.2 Der Hersteller gewährleistet, dass die Vertragssoftware bei vertragsgemäßem Einsatz ihrer Leistungsbeschreibung entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit der Vertragssoftware für den vertraglich vereinbarten Gebrauch mehr als unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gelten nicht als Mangel.
10.3 Der Hersteller wird den vom Kunden ordnungsgemäß gemeldeten Mängel im Wege der Nacherfüllung, d.h. durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beseitigen. Das Wahlrecht, auf welche Art und Weise im Wege der Nacherfüllung ein Mangel beseitigt wird, liegt zunächst beim Hersteller. Das Recht des Herstellers, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Hersteller ist berechtigt, zur Mängelbeseitigung dem Kunden eine neue Version der Vertragssoftware (z.B. „Update“, Wartungs-Release/Patch“) zu überlassen, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält bzw. diesen beseitigt.
10.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung ansonsten auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer vereinbarten Garantie oder bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Vorliegen der Voraussetzungen nach 11.5 dieser Vereinbarung.
10.5 Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten nach Gefahrenübergang. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit verletzt sind.
10.6 Soweit die Schadensersatzhaftung dem Hersteller gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Herstellers.
10.7 Der Hersteller haftet insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, sofern diese nicht mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
10.8 Der Hersteller ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn Fehler der Vertragssoftware nach (1) Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen, (2) Installation- und Bedienungsfehlern (3) Eingriffen in die Vertragssoftware, wie Veränderung, Anpassungen, Verbindungen mit anderen Programmen und/oder (4) vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler bereits bei der Übergabe der Vertragssoftware vorlagen oder mit vorstehend genannten Ereignissen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde zu Änderungen der Vertragssoftware, insbesondere bei Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts von Mängeln nach § 536 a Absatz 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert werden.

 

11. Miet-/ Vertragsdauer, Vertragsbeendigung
11.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, beginnt der jeweilige Vertrag mit dessen Abschluss und hat eine unbefristete Laufzeit. Das Vertragsverhältnis kann zum 3. Eines jeden Monats zum Ablauf des übernächsten Monats in Textform gekündigt werden.
11.2 Daneben hat jeder Vertragspartner das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zumutbar ist. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, wenn der Hersteller ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese als fehlgeschlagen anzusehen ist. Der Hersteller kann insbesondere dann fristlos und außerordentlich kündigen, wenn der Kunde Raubkopien der Vertragssoftware fertigt, die Vertragssoftware unbefugt weitergibt, den Zugriff Unbefugter nicht verhindert, die Vertragssoftware unberechtigt dekompiliert, mit mehr als zwei monatlichen Mietzahlungen im Zahlungsverzug ist oder die Vertragssoftware trotz einer Abmahnung fortgesetzt vertragswidrig gebraucht.
11.3 Die Kündigung des jeweiligen Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. schriftlich, per Telefax oder E-Mail).

 

12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Waren, Source Code und die Datenträger sowie die Programmdokumentationen verbleiben im Eigentum des Herstellers bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehender Ansprüche, auch solcher, die dem Hersteller außerhalb des Vertrags zustehen.
12.2 Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt beim Hersteller.

 

13. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist der Sitz oder Wohnsitz des Kunden. Für den Fall, dass der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand der Landgerichtsbezirk Münster.

 

14. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung seiner Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

15. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften , insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Artikel 6 Absatz 1 Rom-I-Verordnung).

 

16. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Geltung der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder so zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.